(Kein)”Frauenrecht Abtreibung?” (40)

ZDF-Film: 24 Wochen

Am letzten Montag den 26.03.2018 zeigte das ZDF den Film “24 Wochen”. Es geht um eine junge Frau, von Beruf Kabarettistin, ihren Mann und deren ungeborenes Kind. Zunächst wird bei dem Ungeborenen das Down-Syndrom diagnostiziert, gemeinsam entscheidet sich das Paar fĂĽr das Leben des Kindes. Als die Ă„rzte dann jedoch noch einen schweren Herzfehler feststellen, geht die Frau im Alleingang den Weg der Abtreibung, im sechsten Schwangerschaftsmonat.
Ein Kind im sechsten Schwangerschaftsmonat ist bereits sehr weit entwickelt und außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig. Es muss deshalb bei einem Schwangerschaftsabbruch zunächst noch im Leib der Mutter mit einer Injektion getötet werden. Dann bringt die Frau nach einer künstlich eingeleiteten Schwangerschaft das tote Kind zur Welt.

Collage Tod und Abtreibung
Warum darf so etwas überhaupt sein. Wieso lassen die Gesetze das zu. Warum hat ein Mensch erst dann das Recht zu leben, wenn er bereits entbunden ist. Warum gelten nicht für ein ungeborenes Kind, dass im vorliegenden Fall sogar schon außerhalb der Mutter lebensfähig wäre, die gleichen Gesetze wie für alle anderen. Das habe ich mich gefragt. Mich hat dieser Film entsetzt.
Ich war früher einmal Angehöriger einer linksalternativen Subkultur, in der die Berechtigung der Kindestötung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau begründet wurde. Und was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes?
Dieses Verständnis von Selbstbestimmungsrecht, dass die Tötung von ungeborenen Kinder einschließt, hat sich heute in weiten Teilen der Gesellschaft und in der Gesetzgebung durchgesetzt.
Das ungeborene Kind kann sein Lebensrecht selbst noch nicht artikulieren. Es braucht Schutz. NatĂĽrlich erst Recht ein krankes Kind. Das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Frau auf Abtreibung entspringt letztendlich einem entgrenzten Hedonismus. Dem vermeintlichen Recht auf Befriedigung des Sexualtriebes ohne RĂĽcksicht auf Konsequenzen.
Meine evangelische Schwester in Christus, Helga H., hat das in einem Brief an eine Online-Petentin, die auf einer Online-Plattform das Recht auf Abtreibung fĂĽr polnische Frauen fordert, treffend auf den Punkt gebracht:

Abtreibung ist weder Menschenrecht noch Frauenrecht

Sehr geehrte Frau Krzyszkowska,

Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie bei einer Abtreibung nicht nur über Ihren Körper entscheiden, sondern über werdendes menschliches Leben?

Menschliches Leben ist immer im Werden. Als Christin glaube ich, dass wir erst in der himmlischen Vollendung zu dem werden, was wir sein und werden sollen. Sein kommt eigentlich nur Gott zu. Wir als Geschöpfe sind immer Werdende. Weil wir als Menschen Geschöpfe sind, sind wir immer Werdende. In jedem Status unseres Werdens sind wir schutzwürdig, auch kurz nach unserer Empfängnis.

Was wäre gewesen, wenn Ihre Mutter ihr “Frauenrecht” in Anspruch genommen hätte und Sie abgetrieben hätte? Sie wären heute tot.

Abtreibung ist kein Menschenrecht und kein Frauenrecht. Abtreibung ist eine Tragödie. Es ist schon schlimm genug, dass wir um den Abbruch einer Schwangerschaft manchmal nicht herumkommen. Das sollten wir beklagen und den betroffenen Frauen beistehen. Abtreibung betrifft mindestens drei Menschen: Den Vater, die Mutter, das ungeborene Kind. Manchmal sind noch mehr Menschen betroffen, nämlich die lebenden Geschwister des Kindes, das abgetrieben werden soll sowie die Gesellschaft, die diesen Menschen, den wir abtreiben wollen, vielleicht dringend braucht, weil dieser Mensch besondere Gaben hat und die Menschheit weiterbringen und die Welt und viele andere Menschen glücklicher machen könnte.

Abtreibung richtet immer Schaden an, auch wenn sie manchmal nicht zu vermeiden ist. Sie beendet das Leben eines einzigartigen Menschen. Sie lässt die an der Abtreibung Beteiligten schuldig werden. Schuld belastet immer und zerstört Beziehungen: Die Beziehung zu Gott, die Beziehungen zu anderen Menschen und die Beziehung zu sich selbst. Weil das so ist, sollten wir den Schaden, der durch Abtreibung entsteht, möglichst gering halten und nicht von einem “Recht” auf Abtreibung sprechen. Abtreibung ist höchstens eine sehr zu beklagende Notordnung, die in Notlagen in Kraft tritt, aber niemals ein Recht.

Ihr Körper wurde Ihnen nicht gegeben, um menschliches Leben zu beenden, sondern um menschlisches Leben zu bergen und zu bewahren. Von daher bedeutet Sexualität eine hohe Verantwortung. Wenn ich mit meinem Sexualpartner Geschlechtsverkehr habe, muss ich mir bewusst sein, dass menschliches Leben entstehen kann, fĂĽr das ich dann Verantwortung trage. Um diese Verantwortung kann und darf ich mich nicht herumdrĂĽcken, indem ich ein “Recht auf Abtreibung” postuliere. Diese Verantwortung kann bedeuten, dass ich versuche eine Empfängnis zu verhĂĽten. Doch wenn eine Empfängnis stattgefunden hat, dann hat ein einzigartiges menschliches Leben begonnen, fĂĽr das die Eltern Verantwortung ĂĽbernehmen mĂĽssen. Diese Verantwortung kann auch bedeuten, dass ich dieses Kind, wenn ich es nicht versorgen und erziehen kann, zur Adoption freigebe, damit das Kind in stabile und liebevolle Verhältnisse hineinkommt, um gesund aufzuwachsen.

Um Ihrer Verantwortung als Frau gerecht zu werden, sollten Sie lieber Ihr Frauenrecht auf Bewahrung des Lebens in Anspruch nehmen statt ein “Recht auf Abtreibung” postulieren. Höchstwahrscheinlich fahren Sie damit im Endeffekt besser als mit einem “Recht auf Abtreibung”.

Mit lieben GrĂĽĂźen, Ihre Helga

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