Arabischer Frühling

Als im vorletzten Jahr in Ägypten der Aufstand gegen Diktator Mubarak losbrach, war bekanntlich auch hierzulande die Euphorie groß. Es werde jetzt zu einer allgemeinen Demokratisierung kommen, hofften viele, an deren Ende eine bürgerliche, an den allgemeinen Grundrechten orientierte Gesellschaft stehe. Gehofft habe ich das auch, gleichwohl eher nicht daran geglaubt. Eine nach der anderen zerplatzen die Hoffnungen nun wie Seifenblasen. Beispiel Religionsfreiheit, eines der Kernelemente bürgerlicher Freiheiten. Leider Essig: Zu 15 Jahren Haft sind jetzt die Mitglieder einer Familie in der oberägyptischen Stadt Biba verurteilt worden, weil sie vom Islam zum Christentum konvertierten.

„Nadia Mohamed Ali, Mutter von sieben inzwischen volljährigen Kindern, war nach Information der IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) ursprünglich Christin und konvertierte vor 23 Jahren zum Islam. Nachdem ihr Ehemann 1991 gestorben war, entschloss sie sich im vergangenen Jahrzehnt, mit ihren Kindern zum Christentum zurückzukehren. Das ist nach islamischem Recht allerdings nicht möglich.“

Und die ägyptischen Beamten, die der Familie halfen, diesen Religionswechsel formal zu vollziehen, wanderten gleich selbst für jeweils fünf Jahre in den Bau.

Martin Lessethin, Vorstandssprecher der IGMF, forderte die Bundesregierung auf, bei der ägyptischen Regierung für die Freilassung der Betroffenen einzutreten. Völkerrechtlich verbindliche Verträge müssten eingehalten werden, auch wenn sie mit seiner Auffassung nach archaischen Auslegungen des islamischen Rechts kollidierten. Hier irrt Lessenthin. Das Verbot, dem Islam den Rücken zu kehren und einer anderen Religionsgruppe beizutreten, ist keine archaische Auslegung, sondern eine in allen  islamischen Rechtschulen anerkannte und gültige Regel, Mainstream sozusagen.

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