In der römisch-katholischen Kirche wird derzeit über die Frage gestritten, ob in bestimmten Fällen auch die evangelischen Ehepartner von kirchenaffinen Katholiken an der heiligen Kommunion teilnehmen dürfen.
Es wird gestritten. Und das ist zunächst einmal gut!
“Oblate her, oder Geld zurĂĽck!”
Denn wo gestritten wird, nimmt man die Angelegenheit, um die es geht, nicht auf die leichte Schulter. Und auf die leichte Schulter sollte man die Eucharistie weiĂź Gott nicht nehmen. Sie ist nach unserer Auffassung, nach Auffassung der Christen in katholischer und orthodoxer Tradition, der heiligste Schatz, den die Kirche zu bewahren und als Sakrament/Mysterium ihren Gläubigen zu spenden hat: Gott selbst in Gestalt des Leibes und Blutes Jesu Christi. Wer mithin dieses heilige Sakrament profaniert, disqualifiziert sich prinzipiell selbst fĂĽr dessen Empfang. Ein Beispiel dafĂĽr ist etwa der Kabarettist Eckart von Hirschhausen. Hirschhausen, der mit einer Katholikin verheiratet ist, forderte sein vermeintliches Recht auf die Kommunion während einer Diskussion auf dem Katholikentag 2018 in MĂĽnster mit den Worten: “Wenn Sie die Hälfte meiner Kirchensteuer fĂĽr die katholische Kirche abzwacken, geben Sie mir mit Freude eine Oblate dafĂĽr oder geben Sie mir mein Geld zurĂĽck”.
Gebt ihm von mir aus eine Oblate, aber um Himmels Willen nicht die Heilige Hostie, möchte man hier insistieren. Hirschhausen lieferte im Grunde das Argument gleich mit, warum man Protestanten die Heilige Hostie beziehungsweise die heiligen Gaben im Allgemeinen eher nicht reichen sollte. Die Eucharistie, für Hirschhausen eine Frage der Kirchensteuer. Sehr viel weiter kann man sich vom altkirchlichen Eucharistieverständnis kaum entfernen.
Kirchenrechtliche Voraussetzungen
Die katholische und auch die orthodoxe Kirche haben bestimmte kirchenrechtliche Voraussetzungen fĂĽr den Empfang der Heiligen Kommunion entwickelt, die sich gewissermaĂźen aus Schrift und Tradition ableiten.
Der Empfang setzt zunächst einmal – quasi als Grundbedingung – den Glauben an die wirkliche Anwesenheit von Jesu Christus unter den Gestalten von Brot und Wein voraus. AuĂźerdem darf nur kommunizieren, wer frei von schwerer SĂĽnde ist. “Der Mensch prĂĽfe sich selbst, und so esse er von dem Brot und trinke aus dem Becher (…)”, sagt Paulus im Ersten Korintherbrief. “Denn wer isst und trinkt, der isst und trinkt sich selbst zu[m] Gericht, wenn er den Leib nicht unterscheidet.” Wer sich einer schweren SĂĽnde bewusst ist, sollte zunächst zur Beichte gehen, wenn er kommunizieren will, so sagt daraus abgeleitet das römisch-katholische Kirchenrecht. Und in vielen orthodoxen Gemeinden ist die vorherige Beichte fĂĽr alle, die an der Heiligen Eucharistie teilnehmen wollen, obligatorisch. Der Kommunionempfang fĂĽr nicht-orthodoxie Christen ist hier ohnehin die absolute Ausnahme und in der Regel ausgeschlossen. Sowohl die (römisch) katholische als auch die orthodoxe Kirche vertreten die Auffassung, dass das gemeinsame Kommunizieren die Kirchengemeinschaft voraussetzt. Das römische Kirchenrecht sieht einige Ausnahmen vor, etwa in bestimmten Notsituationen oder fĂĽr Angehörige von orthodoxen, orientalischen oder ihnen gleichgestellte Kirchen, die den katholischen Glauben an die Realpräsenz teilen.
Die Protestanten sehen das nicht so eng
In den meisten protestantischen Kirchen wird das nicht so eng gesehen. Kommunizieren dĂĽrfen in der Regel alle (Getauften). Mitunter dĂĽrfen sogar Nicht-Getaufte hinzutreten, damit auch “wirklich niemand ausgegrenzt wird”. Kein Wunder, wenn das Abendmahl, wie die Eucharistie in der evangelischen Kirche genannt wird, vielfach ohnehin nur als etwas Symbolisches betrachtet wird. Brot und Wein gelten als Symbole des Leibes und des Blutes Christi und nicht mehr als Leib und Blut selbst.
Theoretisch vertreten die Lutheraner den Glauben an eine eingeschränkte Realpräsenz während der Handlung der Segnung und des Empfangs der heiligen Gaben. Ist die Handlung vorbei, werden aus Leib und Blut ihrer Auffassung zufolge wieder normales Brot und normaler Wein. Aber wie weit selbst der Glaube an diese eingeschränkte Realpräsenz in der Praxis von den Pastoren und Pastorinnen noch geteilt wird, möchte ich aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Abendmahl in evangelischen Kirchen (mal) dahingestellt lassen.
Abendmahl und Eucharistie: Wer lädt ein?
Die evangelische Kirche begrĂĽndet ihre Praxis des offenen Abendmahls damit, dass ja nicht wir Menschen es sind, die “zum Abendmahl” einladen, sondern Christus selbst. Die Alt-Katholiken, die sich an Toleranz wieder mal nicht ĂĽberbieten lassen wollen, haben im Grunde genommen dieses Argument ĂĽbernommen.
Aber es ist trotzdem ein schwaches Argument. Woher wissen wir denn so genau, wen Christus einlädt. Bei der Einsetzung der Eucharistie, dem letzten Abendmahl am Gründonnerstag vor dem Leiden und Sterben Christi, waren erst einmal nur seine zwölf Schüler (Jünger) eingeladen. Ihnen hat er den Auftrag gegeben, dieses Sakrament zu seinem Gedächtnis zu spenden. Er hat ihnen gewissermaßen diesen Schatz des Himmels anvertraut. Aus der Gemeinschaft der Apostel ist die Kirche hervorgegangen und sie hat diesen Schatz geerbt. Also ist es aus katholischer und orthodoxer Sicht selbstverständlich die Kirche, die in Christi Auftrag die Regularien aufstellt, wie mit diesem Schatz umzugehen ist. Christus lädt über die Kirche zur Teilnahme an der Eucharistie ein. Allein die Kirche ist es, die auf der Grundlage von Schrift und Tradition und mit Beistand des Heiligen Geistes immer wieder prüfen muss, an wen Christus seine Einladung zur Eucharistie gerichtet hat! Denn das versteht sich eben keineswegs von selbst, wie nicht zuletzt das Beispiel Eckart von Hirschhausen uns lehren sollte.
Die Kirche: Sachwalterin der Heiligen Sakramente
Die Kirche ist Sachwalterin der Sakramente und sie soll im Geist der Wahrheit auch den Zugang zu ihnen regeln. So hat Christus es selbst bestimmt, wie sich etwa in der Frage der SĂĽndenvergebung verdeutlicht: “Denen ihr die SĂĽnden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten (Johannes 20,1)”.
Wer oder was aber die Kirche genau ist, daran scheiden sich etwa zwischen den Konfessionen die Geister. Diese Frage genauer zu behandeln, wĂĽrde ein neues Fass aufmachen. Aber als grundlegendste und allgemeinste Bestimmung können wir wohl sagen, dass die Kirche das “Volk Gottes” im Neuen Bund und als solche auch die Gesamtheit der Getauften, die sich zu den im apostolischen Glaubensbekenntnis festgehaltenen und als von der Kirche auf ihren ersten Konzilen als wahr erkannten Glaubenssätzen bekennen, umfasst. Kurz: Getauft und im apostolischen Glaubensbekenntnis vereint, das ist die allgemeinste Definition von Kirche.
Im Galaterbrief heiĂźt es: “Denn ihr seid alle Söhne Gottes durch den Glauben in Christus Jesus. (27) Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. (28) Es gibt nicht mehr Juden noch Griechen, nicht mehr Sklaven noch Freien, nicht mehr männlich noch weiblich; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus. (29)Wenn ihr aber Christus [gehört], so seid ihr folglich (des) Abrahams Same, Erben gemäß [der] VerheiĂźung (…)”. Soweit so gut. Sind alle getauften und an den dreieinigen Gott glaubenden Christen als Ganzes Kirche, dann sollten auch sie alle gleichberechtigten Zugang zum Tisch des Herren haben.
Ein “kleines” Problem: Das unterschiedliche Eucharistieverständnis
Im Prinzip. Wäre da nicht das kleine Problem, dass die Kirche sich mittlerweile, im Grunde schon seit dem Konzil von Chalcedon im Jahr 451, in mehrere Glieder aufgespalten hat. Eine Kirche, verschiedene Kirchenglieder. Und seit dem Protestantismus kommt das Problem hinzu, dass nicht mehr alle ihrer Glieder ein gemeinsames Verständnis haben von dem, was Kirche – und vor allem, von dem, was Eucharistie ist.
Wenn für mich die Heilige Eucharistie das Heiligste der Kirche verkörpert, worin sich Gott in Leib und Blut Christi selbst für uns hingibt, der Protestant/die Protestantin darin aber nur Brot und Wein als Symbol für die Hingabe Gottes sieht, dann feiern wir nicht das Gleiche. Dann wird es schwierig, gemeinsam an einen Tisch zu treten. Und vor allem kann die Kirche nicht jemandem, der so ein eingeschränktes Verständnis von dem Sakrament hat, die Heiige Kommunion reichen.
Die gemeinsame Kommunion ist die vordringlichste Aufgabe der Kirche
Und trotzdem ist die Trennung am Altar das Schmerzlichste, was der Kirche in den letzten 2000 Jahren wiederfahren ist – und wird auch von mir persönlich immer wieder als besonders schmerzlich erfahren, wenn ich mich in einer Heiligen Messe oder Göttlichen Liturgie nicht eingeladen fühlen darf, die Kommunion zu empfangen. Eine Kirche, eine Eucharistie. Die gemeinsame Kommunion ist das vordringlichste Ziel der Kirche, finde ich.
Jene Kirchen, die ein gemeinsames Eucharistieverständnis haben, sollten sich auch gegenseitig die Teilnahme an der Kommunion gestatten. Auch spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, einen Protestanten hinzu zu bitten, der (oder die) die katholische und orthodxe Sichtweise von der Realpräsenz teilt.
Dort, wo eine größere Offenheit herrscht, ist aber auch eine größere Selbstverantwortung des einzelnen Christen gefordert. Wer zum Altar geht, muss sein Gewissen prüfen, ob er auch dazu in der Lage, disponiert, ist. Wenn ich es richtig verstehe, ist die je individuelle Prüfung und die Selbstverantwortung der einzelnen Christen auch der Weg, den Papst Franziskus derzeit anbahnt. Und dass darüber gestritten, dass darum gerungen wird, ist gut und nicht schlecht! Es ist gut, dass man es sich nicht leicht macht, dass es Widerspruch gibt.
Konfessionsverschiedene christlich verheiratete Ehepartner sind durch das sakramentale Band der Ehe miteinander vereinigt und sollten daher auch gemeinsam das Sakrament der Eucharistie empfangen dĂĽrfen, heiĂźt es von den BefĂĽrwortern der partiellen Interkommunion in der gegenwärtigen Auseinadersetzung. Der gemeinsame Empfang der Kommunion setzt das gemeinsame Eucharistieverständnis und die Kirchengemeinschaft voraus, meinen die Gegner. Auf eine bestimmte Art und Weise haben beide Recht. Denn die Frage weiĂźt weit ĂĽber das Thema “gemeinsamer Empfang der Kommunion von konfessionsverschiedenen Eheleuten” hinaus.
Den heiligen Schatz bewahren!
Im Prinzip geht es um das gemeinsame Eucharistieverständnis. Letztlich ist es das, was zählt. Hier muss immer genau hingeschaut und geprüft, hier müssen die Konfessionen als Ganze auch weiter miteinander um ein gemeinsames Verständnis ringen. Hier muss auch Widerspruch erlaubt sein. Ja – er ist geradezu notwendig. Eine alle Probleme zudeckende Kuschel-Ökumene nutzt niemandem. Die Heilige Eucharistie ist der heiligste Schatz, der der Kirche anvertraut wurde. Einen Schatz verschleudert man nicht, man hütet und bewahrt ihn.
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